Collage mit verschiedenen Bildern aus dem Kindergarten-Alltag

Kinderhaus
Kastanienwichtel

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Neue Öffnungszeiten August 2011

Kontakt

Kinderhaus Kastanienwichtel

Frauenlobstr. 3
55262 Heidesheim

Telefon 0 61 32. 5 97 56
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Leitung:
Gabriele Burgdorf

Impressum

Unser Förderverein

Gründung

Durch die Anregung von Eltern und Erzieherinnen wurde 2003 ein Förderverein für den Kinderhaus Kastanienwichtel gegründet. Die Gründungsversammlung fand am 06.03.03 mit der Verabschiedung der Vereinssatzung statt. Anwesend waren dabei 28 Gründungsmitglieder.

Ziele

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die pädagogische Konzeption des Kinderhauses zu fördern und den Standort im Ortskern zu erhalten. Im Vordergrund stehen Aktivitäten im Kindergarten (Unterstützung bei Projekten, Bastelnachmittage) und die Teilnahme bei Veranstaltungen der Gemeinde. Die Einnahmen dienen zur Förderung von:

Gemeinnützigkeit

Seit dem 24. Oktober 2004 ist unser Verein als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft vom Finanzamt Bingen (Aktenzeichen GEM 08.1196-II/1) anerkannt. Ihre Beiträge sowie Geld- und Sachspenden zugunsten unseres Vereins sind steuerlich abzugsfähig.

Aktivitäten

Eine wichtige Aufgabe des Fördervereins ist die Unterstützung des Kinderhaus-Teams bei allen Veranstaltungen, die im Kinderhaus selbst oder in der Gemeinde stattfinden. Neben der Veranstaltung von Bastelabenden, Aufbauen von Info- und Verkaufsständen beim Erntedank-Fest und dem Weihnachtsmarkt, stehen wir dem Team auch bei Renovierungstätigkeiten in unserer Einrichtung zur Seite. Wenn Sie gerne unsere Arbeit und damit die Kinder in unserem Kinderhaus unterstützen möchten, sprechen Sie uns oder das Erzieherinnen-Team direkt an!

Mitglied werden

Wenn Sie das Kinderhaus unterstützen möchten, füllen Sie bitte die umstehende Beitrittserklärung vollständig aus. Gemäß Beitragsordnung vom 15. Mai 2003 beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Jahr für:

Familienmitgliedschaft:
für Eltern oder ein Elternteil, deren Kind bzw. Kinder im Kinderhaus angemeldet sind oder die Einrichtung besucht haben.

Alleinerziehende:
für Alleinerziehende deren Kind bzw. Kinder im Kinderhaus angemeldet sind oder die Einrichtung besucht haben.

Einzelmitgliedschaft:
für alle anderen natürlichen und juristischen Personen.

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im März per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto eingezogen.
Vorsitzender ist zur Zeit Thorsten Reinemann

 

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